Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Sämtliche Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Dienstleistungen.

Anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen und nicht akzeptiert

2. Für die Richtigkeit der an uns gerichteten Aufträge ist der Auftraggeber verantwortlich. Für Fehler oder Schäden, die durch ungenaue bzw. unvollständige Angaben entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

3. Wir akzeptieren nur schriftliche Aufträge oder mit einer Bestätigung und genauen Angaben über die Tätigkeit.

4. Es gelangen jene Preise zur Verrechnung, die mit einem schriftlichen Auftrag angeboten und bestätigt wurden.

5. Unsere Rechnungen sind an dem Rechnungsdatum folgendem Tag fällig. Erfolgt die Bezahlung nicht binnen dreißig Tagen nach Rechnungsdatum, sind wir berechtigt, 12% Zinsen per anno sowie die gesetzliche Umsatzsteuer aus den Zinsen zu berechnen. Alle Preise sind in EURO angegeben.

Etwa von uns gewährte Sonderkonditionen in Form von Nachlässen erlöschen, wenn nicht binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum Zahlung geleistet wird.

Im Falle von monatlichen Abschlagszahlungen für einen Gesamtauftrag über ein Jahr tritt bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur ein Terminverlust einer Abschlagszahlung ein , so wird in Zukunft der ganze Betrag sofort fällig und in Rechnung gestellt, damit wir weiter arbeiten können.

Des Weiteren behalten wir uns vor diesen Vertrag fristlos zu kündigen.

6. Bei allfälligen Mängeln muss der Auftraggeber die Mängel schriftlich erheben. Bei begründeten anerkannten Mängeln behalten wir uns eine sofortige Erledigung dieser vor.

7. Wir akzeptieren keinen Einsatz fremder Unternehmen, die Sie bei Mängeln unsererseits anfordern würden und uns in Rechnung stellen. Alle Mängel werden von unserem Unternehmen selbst behoben.

8. Bei unserer Winterdienstleistung haften wir nach §93 STVO und reinigen Gehwege, Parkplätze sowie Privatstraßen von Schnee und Eis. Gestreut wird auf Wunsch und Verantwortung Salz oder Splitt. Bei Glatteis auch Salz, aus Sicherheitsgründen, wenn es im Rundfunk durchgegeben wird. Nur die von Ihnen, in einen Plan genau eingezeichneten Plätze werden auch geräumt. Wage Vermutungen, können in unserem Auftrag nicht berücksichtigt werden. Alle Aufträge müssen Pläne und genaue Angaben zur Räumung enthalten. Parkplatzräumung heißt für uns, die Freiflächen der Parkplätze von Schnee zu räumen. Die Räumung zwischen den Fahrzeugen erfolgt nur auf Wunsch per Hand und ohne Haftung für etwaige Schäden an Fahrzeugen und Personen, da hier aus Platzmangel nicht ordentlich geräumt und gestreut werden kann. Außerdem übernehmen wir keine Haftung, wenn schon einmal geräumt wurde und der Fahrzeugbesitzer sein Auto abkehrt und den Schnee niedertritt und dabei ausrutschen sollte. Haftung übernehmen wir dann, wenn die Parkplätze ohne Fahrzeuge sind und von uns maschinell geräumt werden können und eine einwandfreie Streuung durchgeführt werden kann. Es ist uns überlassen wo wir den Schnee hinschieben ohne natürliche Wege oder Parkplätze zu verstellen. Auf Wiesen und andere Grundstücke können wir keine Rücksicht nehmen, da wir rasch räumen müssen und keine Zeit haben, hier lange Wege zu schieben. Ebenso entfernen wir keinen Splitt vom Gras ohne erheblichen Aufschlag. Schnee entfernen wir nur in zuvor abgesprochenen Pauschalverträgen. Da wir bereits auch in der Nacht fahren und gestreut und geräumt haben und diese Fläche bis in der Frühe noch einmal leicht angeschneit (bis ca.1-2 cm)wird, so gilt dies ebenfalls als geräumt, da die Sicherheit gegeben ist und jeder Fußgänger und jedes Fahrzeug auf dem Splittuntergrund geht oder fährt. Besondere Eisplatten können auch wir nicht voraussehen und müssen uns gemeldet werden, damit wir diese entfernen, soweit möglich. Mit Ihrem Winterdienstauftrag haben Sie sich mit uns keinen Stand-By Dienst gekauft, da auch viele andere Bewohner zu günstigsten Konditionen unsere Dienste in Anspruch nehmen und ebenfalls bedient werden wollen. Keine Haftung übernehmen wir für sogenannte Wahrscheinlichkeitsfälle. Z.B. Wo uns nicht schriftlich mitgeteilt wird, dass kein Salz oder Splitt gestreut werden darf. Weiter wenn Splitt einfach weggekehrt wird und nächsten Tag kommt Eis und wir nicht so schnell zur Streuung vor Ort sein können. Ebenfalls wenn Salz gestreut wurde und z.B. Eisen damit beschädigt wird, auch hier übernehmen wir keine Haftung, da wir im Dunklen arbeiten müssen und wir nicht sehen können wieweit liegt Gefahr an Material oder nicht.

9. Kehrdienst mit unserer Kehrmaschine in Tiefgaragen. Hier muss ein Termin von der Hausverwaltung gegeben werden und automatisch die Alarmanlage abgeschaltet werden. Erst nach schriftlicher Mitteilung, führen wir diesen Auftrag durch. Sollte dies nicht geschehen, halten wir uns vom Schaden frei. Wir vergüten keine Fehlalarmmeldung ohne schriftliche Warnung, da dies passieren könnte, wenn wir nicht auf Abschaltung drängen.

10. Fristlose Kündigung des Auftragsgebers gilt nur bei unsachgemäßer Arbeitsdurchführung eines Auftrags oder Beschädigung von Gegenständen, ansonsten muss der Auftraggeber die vereinbarte Schadenersatzsumme, die im Vertrag festgelegt wurde, bezahlen.

11. Auftragstermin wird nur schriftlich akzeptiert. Höhere Gewalt Eisregen, Dauerschnee, Unwetter usw. können automatisch auch längere Verschiebungen der Termine hervorrufen.

12. Auftragsdurchführungen werden dann als akzeptiert verstanden, wenn wir die Unterschrift der jeweiligen Leitung bzw. Hausverwalter, Hausmeister anstandslos erhalten. Sollte uns von diesen Damen und Herren keine Unterschrift gegeben werden und wir angehalten sind eine 2.od.3. Anfahrt machen zu müssen, so wird dies extra berechnet. Ein Dauerauftrag macht eine Unterschrift nicht erforderlich, da ohnehin ständige Kontrollen gemacht werden und ein Mangel rasch geklärt wird.

13. Als Gerichtsort akzeptieren wir nur das Bezirksgericht Linz.