Winterdienst
Entfernen von Schnee und Eis
Ob Gehsteig, Parkplatz oder Garagenausfahrt: Unsere Mitarbeiter sind rund um die Uhr unermüdlich im Einsatz, um Ihre Flächen von Schnee und Eis zu befreien.
Selbstverständlich geht auch gleichzeitig die gesetzliche Haftung für Unfälle an uns über. Sämtliche Kosten wie Bereitschafts-, Überstunden-, Nacht- und Feiertagszuschläge, Gerätekosten, Materialkosten, Fahrtkosten und eine Haftpflichtversicherung sind in den Pauschalen enthalten.
Ganz nach Ihren individuellen Anforderungen übernehmen wir sämtliche Arbeiten, damit Sie jeden Tag in Ruhe Ihrer Arbeit nachgehen können.
Schneeräumen von Gehsteigen
Schneeräumen von Parkplätzen
Schneeräumen von Garagenausfahrten
Auch um größere Flächen kümmern wir uns gerne: Fragen Sie uns!
Info zu Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.063190.html